Lieferkonditionen

  1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Pierre C. Frey AG aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Pierre C. Frey AG sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  2. Pierre C. Frey AG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als drei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
  3. Sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Pierre C. Frey AG die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Pierre C. Frey AG trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Pierre C. Frey AG in Moosleerau.
  4. Lieferung gegen Vorkasse (2 % Skonto).
    Rechnungen von Pierre C. Frey AG sind innert 10 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 60. Tag nach Rechnungsdatum ist Pierre C. Frey AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen.
    Pierre C. Frey AG kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Bei Bestellungen von ganzen Gebindeeinheiten gewähren wir 10 % Rabatt.
    Sämtliche Preise verstehen sich inkl. MWST, exkl. Porto & Verpackung (CHF 10.00)
  5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Pierre C. Frey AG beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Pierre C. Frey AG Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
  6. Pierre C. Frey AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Pierre C. Frey AG behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Moosleerau.